Krankenfahrten

 Wir rechnen mit Ihrer Krankenkasse ab. Einfach und unproblematisch

 Alle Fahrten müssen vor Antritt der Fahrt im voraus von der Krankenkasse genehmigt worden sein. Ausnahme sind Fahrten zu stationären Behandlungen.

Fahrten zu stationären Behandlungen: (ab eine Übernachtung im Krankenhaus)

  • Fahrten zum Krankenhaus => Der überweisende Arzt stellt diesen Taxitransportschein aus. Bitte beim Arzt vor Antritt der Fahrt ins Krankenhaus geben lassen
  • Fahrten vom Krankenhaus nach Hause => Das Krankenhaus stellt auf Wunsch diesen Taxitransportschein aus
  • Diese Fahrten müssen nicht im Vorfeld von der Krankenkasse genehmigt werden
  •  Gesetzlicher Eigenanteil

  •  beträgt 10% des Fahrpreises
  •  mindestens 5   Euro
  •  höchstens  10  Euro

          Lassen sie sich von dem Taxifahrer einen Beleg über den gezahlten Eigenanteil ausstellen.

Für alle Fahrten zählt: Wenn sie einen Befreiungsausweis vorweisen können, am Besten diesen kopieren, sind sie von der Zuzahlung befreit.

Fahrten zu ambulanten Behandlungen: (z.B. Arztbesuche, ambulante Behandlungen im Krankenhaus)

  • Der überweisende Arzt muss ihnen einen Taxitransportschein übergeben. Achten sie darauf das die Fahrtzeiträume und die Hin-und Rückfahrt angekreuzt sind 
  •  Beantragen sie bitte bei ihrer  Krankenkasse eine Genehmigung für diese Krankenfahrten
  • Pfegestufen und Mobilitätseinschränkungen sollten vom Arzt aus direkt  auf dem Taxitransportschein angegeben werden

                    

Fahrten zu ambulanten Operationen/Tagesklinik:         

  •  Ärztliche Verordnung jeder einzelnen Fahrt erforderlich                  
  •  Beantragen sie bitte bei ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für diese Krankenfahrten

Dialysefahrten:

  •  Ärztliche Verordnung ist erforderlich
  •  Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse ist erforderlich 

Strahlen- und Chemotherapie: 

  •  Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse ist erforderlich 
  •  Kein Eigenanteil fällig wenn ein Befreiungsausweis vorliegt     

Berufsgenossenschaften: (Falls sie einen Unfall hatten und die Berufsgenssenschaft der Kostenträger ist)

  •  Ärztliche Verordnung erforderlich  (Verordnung der Schule oder Kindergärten)
  •  Kostenträger BG (auf der ärztlichen Verordnung sollte der Kostenträger, Vor-und Zuname, Geb., Adressen, Fahrstrecke erkennbar sein)
  •  Kostenträger BG (der Kostenträger, Vor-und Zuname, Geb., Adressen)
  • Eigenanteil entfällt

                                        

 Gesetzlicher Eigenanteil

  •  beträgt 10% des Fahrpreises
  •  mindestens 5   Euro
  •  höchstens  10  Euro

          Lassen sie sich von dem Taxifahrer einen Beleg über den gezahlten Eigenanteil ausstellen.

Für alle Fahrten zählt: Wenn sie einen Befreiungsausweis vorweisen können, am Besten diesen kopieren, sind sie von der Zuzahlung befreit.

 


 

Falls Sie noch Fragen oder Schwierigkeiten haben zu diesem Thema haben,

rufen Sie uns einfach unter der Ihnen bekannten Nummer (0208 / 43 70 115 ) an.

Die Mitarbeiter des Taxiunternehmens Ruhr-Taxi-Mülheim stehen Ihnen von montags bis freitags für Fragen diesbezüglich zur Verfügung.

 

 

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